Seit dem 20. April 2016 gilt die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Eine der wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerrichtlinie ist die Forderung nach einer „geeigneten Risikoanalyse- und Bewertung“.
Fast 2 Jahre konnten Anwender der gültigen EMV-Richtlinie nur spekulieren, was damit in Bezug auf EMV gemeint war. Der am 12.3.2018 erschienene Leitfaden äußert sich zur neuen Forderung nun in Kapitel 4.2.
Kurz zusammengefasst sagt der Guide, dass das Konzept der Risikoanalyse auf die Erfüllung der grundlegenden (EMV)Anforderungen aus Anhang I der EMV-Richtlinie angewendet werden soll, und nicht auf die Sicherheit eines bestimmten Betriebsmittels:
Guide to the EMC Directive 2014/30/EU, Kap. 4.2
(...) In EMCD the concept of risk refers to risks in relation to the electromagnetic compatibility protection aims specified in Annex I “Essential Requirements” and not to safety. On basis of the knowledge of the relevant EMC phenomena for the apparatus and its intended operating environments the EMC assessment according to chapter 4.3 can be performed. This EMC assessment is considered to be an adequate analysis and assessment of the risk(s)...
Achtung: Bzgl. der Sicherheit von Betriebsmitteln im Sinne der EMV-Richtlinie kommen ggf. andere Richtlinien zur Anwendung, z.B. die Maschinenrichtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie.
Der neue Leitfaden enthält detaillierte Angaben, welche Möglichkeiten für den Konformitätsnachweis im Zuge der EMV-Bewertung (EMC Assessment) möglich sind. Einen hilfreichen Überblick liefert das folgende Flussdiagramm aus dem neuen EMV-Leitfaden:
Weitere Details finden Sie in Kapitel 4.3 des Leitfadens:
Tipp:
In unserem Praxis-Seminar „Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) im Maschinen- und Anlagenbau“ erläutert Dipl.-Ing. Stefan Rost, wie technische EMV-Aspekte (Störaussendung, Störfestigkeit, Schirmung, …) bereits bei der Planung und Konstruktion berücksichtigt werden.
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