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CE im Verkauf

Verkäurfer von Maschinen, Anlagen und Steuerungen müssen vor der Auftragsvergabe immer häufiger nachweisen, dass die CE-Kennzeichnung in qualitativ entsprechender Weise in die Unternehmensprozesse integriert wurden. Das sicherheitstechnische Know-how der Projektverantwortlichen spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Michael Feurstein von ThyssenKrupp Presta bringt es in dem in den VDI-Nachrichten Nr. 11/18. März 2005 erschienenen Fachbeitrag auf den Punkte: 

„Unternehmen, die nachweislich nicht in der Lage sind, gesetzeskonforme Maschinen oder Anlagen zu liefern, können mit unserem Auftrag nicht rechnen. Sicherheit nach dem Zufallsprinzip ist für uns nicht ausreichend.“

Die Gründe für diese Haltung ist in den Arbeitsschutzbestimmungen zu finden. Diese verbieten den Betrieb von Maschinen oder Anlagen, die den Herstellergesetzen nicht entsprechen (siehe „Betrieb von Maschinen und Anlagen“). Ein angebrachtes CE-Zeichen ist kein ausreichendes Indiz für die Sicherheit der Maschine.

 

Praxiserfahrungen
Häufig wird Kunden durch den Verkauf erklärt, es sei alles perfekt organisiert, ohne die längst nötigen organisatorischen Maßnahmen getroffen zu haben.

Es wird auf sicherheitstechnisch notwendige Einrichtungen verzichtet, da der Wettbewerb dies auch tut. Man beteiligt sich sozusagen an der Spirake "Wettbewerbsvorteil durch Gesetzesbruch".


Weitere Informationen
Abschnitt 4 der „Prüfliste CE-Status" enthält Fragen und Anmerkungen für die Unternehmensbereiche Verkauf und Qualitätssicherung. Kostenloser Download: CE-InfoService.