Neuer EU-Guide (2. Auflage) zur neuen Maschinenrichtlinie veröffentlicht
Achtung! Der neue Guide enthält nicht nur die neuen Erläuterungen zu den Anhängen III bis XI....
Neue Normenliste nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erschienen
Am 26.5.2010 wurde im EU-Amtsblatt 2010/C 136/01 die aktualisierte Normenliste nach...
Aktuelle Termine
CE in der Konstruktion und Planung
Die wohl wichtigste Zielgruppe der Maschinenrichtlinie sind Konstrukteure und Planer aus den Bereichen Maschinen-,
Anlagen- und Steuerungsbau.
Häufig entstehen hohe CE-Kosten, weil die Mitarbeiter dieser Abteilungen nicht exakt so vorgehen, wie es die MRL vorschreibt. Wer bei der CE-Kennzeichnung höchste Effizienz erreichen möchte, sollte die folgenden beiden Punkte der MRL unbedingt beachten:
- "Die Integration der Sicherheit in den Konstruktionsprozeß ist unbedingt erforderlich." (MRL, Anhang I, 1.1.2)
- "Der Hersteller ist verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln; er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen." (Anhang I, Vorbemerkungen)
Praxiserfahrung
Die Gefahrenanalyse wird häufig erst nach dem Bau der Maschine durchgeführt. Die o. a. Punkte sind dadurch nicht erfüllt. Teure Nachbesserungen, Umbauten, Reklamationen,... sind die Folge.
Abhilfe
Jeder am Entstehungsprozess von Maschinen und Anlagen beteiligte Konstrukteur oder Planer sollte seinen Dokumentationspflichten parallel zum Konstruktionsprozess nachkommen.
Zukauf von Teilmaschinen oder Komponenten
Vor allem im Industrieanlagenbau kommt dem Beschaffungsprozess von Teilmaschinen, Komponenten oder Steuerungen eine besonders wichtige Rolle zu. Die Überlegungen der Gefahrenanalyse sollten unbedingt in die Entscheidungsprozesse für die Beschaffung dieser Teile einbezogen werden. Billigprodukte können, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Anlage rechtskonform zu bauen, erhebliche Mehrkosten erzeugen.

Druckversion