Neuer EU-Guide (2. Auflage) zur neuen Maschinenrichtlinie veröffentlicht
Achtung! Der neue Guide enthält nicht nur die neuen Erläuterungen zu den Anhängen III bis XI....
Neue Normenliste nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erschienen
Am 26.5.2010 wurde im EU-Amtsblatt 2010/C 136/01 die aktualisierte Normenliste nach...
Aktuelle Termine
Bau für das eigenen Unternehmen
Industrieunternehmen haben meist eigene Abteilungen, die Maschinen oder Anlagen für die eigene Produktion herstellen. Für diese gelten dieselben gesetzlichen Verpflichtungen wie für Hersteller, die diese im EWR verkaufen.
MRL, Art. 8 (7)
„Die gleichen Verpflichtungen gelten für denjenigen, der Maschinen oder Teile von Maschinen oder Sicherheitsbauteile unterschiedlichen Ursprungs zusammenfügt oder eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil für den Eigengebrauch herstellt.“
Praxiserfahrungen
Teilweise besteht die Meinung, zusammengefügte Maschinen seien allein dadurch konform, indem nur Baugruppen und Teile eingebaut werden, die jedes für sich ein CE-Zeichen trägt.
Innerbetrieblich wird bewusst auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verzichtet, da es ohnedies nicht zu Reklamationen durch den Kunden kommen kann. Vorsicht! Betriebsverbote durch die Behörden oder Produkthaftungs- und Regressansprüche durch Geschädigte oder/und Versicherer sind möglich!

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