Neuer EU-Guide (2. Auflage) zur neuen Maschinenrichtlinie veröffentlicht
Achtung! Der neue Guide enthält nicht nur die neuen Erläuterungen zu den Anhängen III bis XI....
Neue Normenliste nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erschienen
Am 26.5.2010 wurde im EU-Amtsblatt 2010/C 136/01 die aktualisierte Normenliste nach...
Aktuelle Termine
Einkauf von Maschinen
Käufer dürfen Betriebsmittel ihren Mitarbeitern nicht für die Benutzung überlassen, wenn diese den sicherheitstechnischen Anforderungen der Herstellerrichtlinien nicht entsprechen (siehe "
Betrieb von Maschinen und Anlagen").
Praxiserfahrung
CE-Zeichen werden häufig angebracht, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt zu haben.
Einsparungen im Beschaffungsprozess führen nachträglich zu "Non-conformity-costs", die die zuvor eingesparten Kosten um ein Mehrfaches übersteigen.
Arbeitsschutzbeauftragte verweigern ihre Zustimmung zum Betrieb.
Die im Zuge der Abnahme festgestellten Mängel führen zu Verzögerungen der Übergabe und zu verspätetem Produktionsbeginn.

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