Neue Normenverzeichnisse zur ATEX- und Druckgeräterichtlinie
Am 04.05.2013 wurden im Amtblatt der Europäischen Union 2013/C 128 die neuen Verzeichnisse der...
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PraxisWorkshop: Produkthaftung
Straf- oder zivilrechtliche (Produkt-)Haftung vermeiden
und erfolgreich verteidigen
Achtung! Wer im Schadensfall Haftungsansprüche vermeiden möchte, muss nicht nur die EG-Maschinenrichtlinie oder die einschlägigen Normen erfüllen! Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 18. Mai 1998 unmissverständlich festgehalten:
„Nach ständiger Rechtsprechung wird die auf der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht beruhende zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers eines Erzeugnisses durch sicherheitstechnische Regeln nicht auf deren Einhaltung beschränkt. Solche Vorschriften konkretisieren lediglich Sorgfaltspflichten des Herstellers, sie stellen jedoch keine abschließende Festlegung seiner Verantwortlichkeit dar“.
Dies muss Sie als Hersteller von Maschinen nicht sonderlich beunruhigen – im Gegenteil! Dadurch verliert so manches in der Industrie immer wieder bis zur Erschöpfung diskutierte juristische Detail zumindest teilweise seine Bedeutung, wie zum Beispiel:
- Unterscheidung zwischen Maschine oder unvollständiger Maschine
- Ausnahme für Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind
- Interpretation Einzelmaschine oder Maschinenanlage ...
Laut Urteil gilt nämlich IMMER die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach dem Zivilrecht. Ziel dieses Workshop ist es, diesen rechtlichen Grundsatz vor allem Konstrukteuren und Planern näher zu bringen. Dadurch wird es einerseits einfacher, die rechtlichen Anforderungen insgesamt zu erfüllen, andererseits nützt dieses Know-how bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie.
Das erfahren Sie in diesem Workshop
- Was bedeutet „allgemeine Verkehrssicherungspflicht“?
- Welcher Zusammenhang besteht zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie?
- Welchen Stellenwert haben (harmonisierte europäische) Normen aus haftungsrechtlicher Sicht?
- Was versteht der Jurist unter diesen Begriffen:
- Fehler
- Produkt
- Konstruktionsfehler
- Fabrikationsfehler
- Instruktionsfehler
- Produktbeobachtungspflichten
- Welche Organisationspflichten bestehen? In welchen Fällen haften Führungskräfte?
- Was fordern Gerichtsurteile für Betriebsanleitungen abseits der Anforderungen der Maschinenrichtlinie? Worüber muss wann, wo, wie und in welcher Sprache instruiert werden?
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über diese für die Praxis wichtigen Zusammenhänge:
- Die beiden Säulen des Produkthaftungsrechts:
- Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach Produkthaftungsrecht (ProdHaftG)
- Verschuldenshaftung (mit Beweislastumkehr) nach § 823 BGB (Deutschland) bzw. §§ 1293 ff. ABGB (Österreich) bzw. Art. 41 und 55 OR (Schweiz)
- Welcher Zusammenhang besteht zur kaufrechtlichen Sachmängel-Gewährleistung?
- Zusammenspiel von EG-Recht und nationalem Recht
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Schadensersatzhaftung
- Wer muss was beweisen? – Die (entscheidende) Frage der Beweislastverteilung
- Wann entfällt die Haftung? – Die Verteidigungsmöglichkeiten
- Wann endet die Haftung? – Zeitablauf und Verjährung
- Was ist vertraglich regelbar? – Die Einschränkungsmöglichkeiten
Speziell für
Der juristische Praxisworkshop für Techniker!
Wie bereits erwähnt richtet sich dieser Workshop in erster Linie nicht an Juristen sondern an Techniker, die in die Entwicklung und den Bau von Maschinen oder Anlagen involviert sind oder an Führungskräfte, die sich einen Überblick über die rechtlichen Haftungszusammenhänge verschaffen möchten.
Der Referent
![]() | Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich Selbstständiger Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Produktsicherheit, Produkt- und Instruktionshaftung, Arbeitsschutz- und Betriebssicherheit sowie die dazu gehörigen Fragen der Unternehmensorganisation und der Vertragsgestaltung. An der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München zuständig für Wirtschaftsprivatrecht, Arbeitsrecht und Technikrecht. Fachbuchautor zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Arbeitsschutzmanagement und Unfallversicherungs- und Haftungsrecht. |
Teilnehmermeinungen
Praxisworkshop "Straf- oder zivilrechtliche (Produkt-)Haftung vermeiden und erfolgreich verteidigen"
Teilnahmegebühr: 490,--
Zeit: 09:00 - 16:30 Uhr



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