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Sonntag, 5. Februar 2012
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Samstag, 10. Juni 06 um 10:30 Alter: 6 Jahr/e

Neue Maschinenrichtlinie

helmut.frick (at) ibf.at

Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 9. Juni 2006 wurde im Amtsblatt L 157/24 die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.

Neue Maschinenrichtlinie im PDF-Format

Auf unseren Opens external link in new windowCE-PraxisTagen am 11./12. Juli 2006 in Pforzheim werden mehrere Referenten die neue Maschinenrichtlinie ansprechen. Beachten Sie diesbezüglich bitte das Detailprogramm. Am Opens external link in new windowEnde des Programms finden Sie den Link zum Download der neuen Maschinenrichtlinie im Volltext im PDF-Format.

Übergangsfristen

Mit der Veröffentlichung der neuen MRL im EU-Amtsblatt tritt diese für die Bürger der Mitgliedsstaaten NICHT automatisch in Kraft!

Fristen entsprechend Artikel 26 (1):

  • Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen die
    Rechtsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie
    spätestens ab dem 29. Juni 2008 nachzukommen...
  • Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 29. Dezember
    2009 an.

Achtung! Die erste Frist richtet sich an die Mitgliedsstaaten. Für Anwender der MRL ist die zweite Frist von Bedeutung! Es ist also nach der derzeitigen Auffassung KEINE Übergangsfrist vorgesehen!

Für die Praxis hat dies sicher Vorteile, da bzgl. der Anwendung Eindeutigkeit besteht. Angesichts der frühzeitig bekannten Deadline können sich Unternehmen frühzeitig auf die Änderungen einstellen.

 

Achtung! Vertragliche Verpflichtungen gesetzeswidrig!

Bereits heute Lieferanten pauschal zur Anwendung der neue Maschinenrichtlinie vertragsrechtlich zu verpflichten wäre nach unserer Auffassung gesetzeswidrig! Es ist nicht zulässig, öffentliches Recht privatrechtlich außer Kraft zu setzen!

Es wäre allerdings möglich, bestimmte Forderungen der neuen MRL ergänzend zu den Anforderungen der MRL 98/37/EG vorzuschreiben, wie beispielweise die Mitlieferung einer Einbauerklärung entsprechend Anhang II, Teil 1 Abschnitt B.

 

Die Weichen stellen

Es kann bereits heute interessant und nützlich sein, sich mit den Bestimmungen der neuen Richtlinie zu befassen. Gründe dafür können zum Beispiel sein:

  • Wie oben erwähnt könnten Lieferanten zur Einhaltung bestimmter Teile der neuen MRL vertraglich verpflichtet werden.  
  • Die neue Richtlinie beinhaltet einige brisante Neuerungen, die die firmeninternen Abläufe des Konformitätsbewertungsverfahrens genauer regelt als bisher, zum Beispiel: "Bewertung der Konformität durch interne Fertigungskontrolle" (Anhang VIII) - für Serienprodukte - sowie "Umfassende Qualitätssicherung" (Anhang X) - für Anhang IV Maschinen.
  • Es ist kostengünstiger und effizienter, Unternehmensstrukturen ohne Zeitdruck zu planen und step by step umzusetzen.

Einige wichtige Neuerungen

  • Konkrete Regelung des Inverkehrbringens von "unvollständigen Maschinen".
  • Änderungen der Definitionen "Maschine" und "Sicherheitsbauteile"
  • Ausnahmeliste geändert
  • Ausnahme bestimmter Labormaschinen
  • Reglements zur Marktüberwachung
  • Anstatt einer "Gefahrenanalyse" ist eine "Risikobewertung" nötig
  • Klarere Abgrenzung der MRL zur Niederspannungs-RL
  • Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII)
  • Umfassende QS für Anhang IV Maschinen (Anhang X)
  • Änderungen im Anhang I - Klarstellungen, Ergänzungen,...

Safexpert

Selbstverständlich werden wir uns intensiv darum bemühen, Anwendern von Opens internal link in current windowSafexpert die Möglichkeit zu bieten, bestehende Projekte auf Knofpdruck auf die neuen Anforderungen zu konvertieren. Dies ist vor allem für die Wiederverwendung bestehender Projekte nützlich!

Wir unterstützen Sie gerne: