CE-Zuständigkeit in Unternehmen
ALLE am Entstehungsprozess von Maschinen und Anlagen beteiligten Personen und Abteilungen sind von den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der CE-Kennzeichnung betroffen, zum Beispiel:
- Geschäftsleitung / Abteilungsleitung
- Konstruktion / Planung
- Einkauf / Arbeitsschutz
- Verkauf / Qualitätssicherung
- Personalabteilung / Personalführung
Die im Rahmen unseres CE-InfoService erschienenen Checkliste unterstützt Sie dabei zu ermitteln, wie wichtig das Thema CE-Kennzeichnung für Ihr Unternehmen bzw. für bestimmte Abteilungen ist und eventuelle Risiken oder Rationalisierungspotentiale zu erkennen.
Kostenloser Download:
Prüfliste CE-Status
Praxiserfahrung
Viele Unternehmen haben einen „CE-Verantwortlichen“ installiert. Dies Person kann nützlich sein, das Thema CE-Kennzeichnung im Unternehmen effizient zu organisieren. Es kann jedoch nicht Aufgabe dieser Person sein, für alle täglichen Konstruktionsprozesse Gefahrenanalysen durchzuführen und diese zu dokumentieren. Dafür sind die Konstrukteure bzw. Planer selbst zuständig.
