IBF -Automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH

Mittwoch, 8. September 2010
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Bau für das eigenen Unternehmen

Industrieunternehmen haben meist eigene Abteilungen, die Maschinen oder Anlagen für die eigene Produktion herstellen. Für diese gelten dieselben gesetzlichen Verpflichtungen wie für Hersteller, die diese im EWR verkaufen.

MRL, Art. 8 (7)



„Die gleichen Verpflichtungen gelten für denjenigen, der Maschinen oder Teile von Maschinen oder Sicherheitsbauteile unterschiedlichen Ursprungs zusammenfügt oder eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil für den Eigengebrauch herstellt.“

 
Praxiserfahrungen
Teilweise besteht die Meinung, zusammengefügte Maschinen seien allein dadurch konform, indem nur Baugruppen und Teile eingebaut werden, die jedes für sich ein CE-Zeichen trägt.

Innerbetrieblich wird bewusst auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verzichtet, da es ohnedies nicht zu Reklamationen durch den Kunden kommen kann. Vorsicht! Betriebsverbote durch die Behörden oder Produkthaftungs- und Regressansprüche durch Geschädigte oder/und Versicherer sind möglich!