Fachbeitrag

Neue Maschinenverordnung - Unterstützung durch Software

Mit Safexpert die Verordnung 2023/1230 meistern

CE-Software Safexpert: Unterstützung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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Abbildung 1: Screenshot von Safexpert 9.1 - Schritt für Schritt zu CE nach EU-Maschinenverordnung 2023/1230
 

Die Software zur CE-Kennzeichnung

Safexpert ist die Standardsoftware für Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie und natürlich auch nach Maschinenverordnung. Unter anderem werden Hersteller von Maschinen und Anlagen im sogenannten CE-Leitfaden Schritt für Schritt durch das Konformitätsbewertungsverfahren geführt. 

Schnell informiert:

  • Sie kennen Safexpert noch nicht? Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Safexpert oder in einer kostenlosen WEB-Präsentation.
  • Zum möglichst raschen Umstieg haben wir die entsprechenden Kapitel des Safexpert Handbuchs grundlegend überarbeitet, so dass eine autodidaktische Einarbeitung selbstverständlich möglich ist.
  • Für alle, die noch mehr Komfort wünschen, haben wir eine halbtägige Umsteigerschulung konzipiert, welche sich insbesondere an Personen richtet, die noch Safexpert 8.6 oder frühere Versionen nutzen.   

Zur Umsteigerschulung

 

Änderungen durch die neue Maschinenverordnung

Mit der Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ergeben sich unter anderem Änderungen in den Konformitätsbewertungsverfahren – und somit auch für den CE-Leitfaden.  

Einige dieser Änderungen sind rein redaktioneller Art und betreffen die Nummerierung der Artikel und Anhänge sowie die Terminologie. Eine weitreichende Änderung betrifft z.B. das Verfahren für "Hochrisikomaschinen" (früher "Anhang IV Maschinen"). Künftig wird bei den Hochrisikomaschinen zwischen zwei Untertypen (Typ A und Typ B) unterschieden, für die unterschiedliche Verfahren, sogenannte Module, anzuwenden sind. 

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem kostenlosen Fachbeitrag oder in unserem Seminar „Umstieg auf die neue Maschinenverordnung“. 
 

Version 9.1 seit 15.4.2024 verfügbar

Unser Ziel war es, im Besonderen Kunden mit sehr langen Projektlaufzeiten so schnell wie möglich eine angepasste Safexpert Version zur Verfügung zu stellen. Deshalb haben die Vorarbeiten an der Software bereits mit der Veröffentlichung der ersten Entwürfe zur Maschinenverordnung begonnen, so dass wir nun mit über 2 1/2 Jahren Vorlaufzeit bis zur verpflichtenden Anwendung im Frühjahr 2027 unseren Kunden Planungssicherheit bieten können. 
 

Kostenlos im Zuge der Safexpert Wartungsverträge

Kunden mit aufrechtem Wartungsvertrag zum CE-Leitfaden nach Maschinenrichtlinie erhalten das Update und die damit verbundenen Feature-Erweiterungen kostenlos.
 

Was ist neu in Safexpert 9.1

Einen Überblick über die zahlreichen Verbesserungen und Optimierungen und technischen Änderungen finden Sie in unserem Versionsverlauf. Nachfolgend haben wir für Sie die Änderungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Maschinenverordnung zusammengefasst. 

Neuer CE-Leitfaden nach EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Wie oben bereits erwähnt ist die zentrale Änderung ein völlig neuer Schritt-für-Schritt-Assistent, welcher Sie durch das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenverordnung führt. Dieser neue Assistent berücksichtigt selbstverständlich die für Hersteller relevanten Neuerungen, wie z.B.:

  • Unterscheidung, ob es sich um ein neues Produkt oder um eine wesentliche Veränderung im Sinne der EU-Maschinenverordnung handelt.
  • Für "Hochrisikomaschinen": Unterscheidung in welchen Typ (Typ A, Typ B) diese fallen und automatische Auswahl der jeweils dazugehörigen Konformitätsbewertungsverfahren.
  • Möglichkeit, bei angewandten Normen die relevanten Abschnitte zu definieren, welche auf der Konformitätserklärung abgedruckt werden sollen.
  • Völlig NEU: Anforderungslisten nach Maschinenverordnung - Hand-in-Hand-Erfüllung der gesetzlich geforderten Anforderungen mit der Durchführung der bewährten Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 (dazu unten mehr)
  • Hilfestellungen für Konformitätsbewertungsverfahren für "Hochrisikomaschinen"
  • Neue Vorlagen für EU-Konformitätserklärungen und EU-Einbauerklärungen unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen aus der Maschinenverordnung (Formale Details und neue Features, z.B. die Möglichkeit Farbabbildungen auf der Konformitätserklärung anzugeben, Installationsadressen (für die geforderten Sonderfälle), etc.)

Abbildung 2: Screenshot von Safexpert 9.1 – Anwendung von relevanten Normen im Projekt klären
 

Anforderungslisten: Intelligente Verknüpfung von Verordnungs-Anforderungen und Risikobeurteilung 

Für Anwenderinnen und Anwender, die die CE-Software bereits kennen, stellt das neue Feature "Anforderungsliste" vermutlich die größte Neuerung dar. Dabei handelt es sich um eine Checkliste der grundlegenden Anforderungen aus der EU-Maschinenverordnung, deren Erfüllung im Projekt nachgewiesen wird. Dabei verwendet Safexpert ein mehrstufiges Konzept, so dass einerseits keine wichtigen Punkte vergessen werden und andererseits sichergestellt ist, dass keine unnötige Bürokratie-Arbeit verrichtet wird:

  • Durch das System der "Bedingungen" in Safexpert steuern Sie bereits beim Anlegen eines Projekts, welche Aspekte in Ihrem Projekt nichtzutreffend sind. Trotz Vorauswahl sehen Sie diese Punkte im Projekt und können – was ggf. für Sonderfälle relevant ist – die bequeme Vorselektion übersteuern. 
  • Alle Einträge der Liste, welche Sie in Register 4 des CE-Leitfadens übersichtlich dargestellt bekommen, enthalten in der Detailansicht die Originaltexte aus der Maschinenverordnung. So kann die Relevanz der Anforderung auf einen Blick ermittelt werden.
  • Die Liste enthält nicht nur Einträge aus Anhang III (grundlegende Anforderungen), sondern auch Ergänzungen aus unterschiedlichen Artikeln – dies ist deshalb notwendig, da z.B. sprachliche Anforderungen oder auch gewissen Anforderungen an digitale Anleitungen (bedauerlicherweise) durch die EU-Gesetzgeber an unterschiedlichen Stellen der Verordnung definiert wurden. 
  • Im Projekt haben Sie die Wahl entweder vor der Bearbeitung der Risikobeurteilung die Relevanz der Anforderungen einzuschätzen (welche nicht bereits durch Bedingungen vordefiniert sind) oder diesen Schritt im Zuge der Risikobeurteilung durchzuführen, oder eine Mischung daraus. Safexpert lässt Ihnen hier die Freiheit Ihren gewünschten Workflow zu verfolgen. 
  • In der Risikobeurteilung fügen Sie Ihren Maßnahmen jene Anforderungen hinzu, die durch die entsprechende Maßnahme erfüllt wird. Dadurch entsteht eine Verbindung zwischen den gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Maschinenverordnung und Ihren Maßnahmen aus der Risikobeurteilung. 
  • In der Übersichtsliste in Register 4 sehen Sie damit auch, welche (unterschiedlichen) Maßnahmen zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen herangezogen wurden. 
  • In Register 7 (Fertigungsüberwachung) prüfen Sie wie gewohnt die Übereinstimmung der Maschine mit den technischen Unterlagen und nun neu auch mit den grundlegenden Anforderungen. 

Abbildung 3: Screenshot von Safexpert 9.1 - Risikobeurteilung öffnen und grundlegende Anforderungen bearbeiten

 

Features aus früheren Versionen, die den Umstieg erleichtern

Bereits vor der Version 9.1 unterstützte Sie Safexpert bei der Einarbeitung in die neuen Anforderungen dank der Features „Knowledge Base“ und „Dokumentenvergleich“, von denen Sie selbstverständlich auch mit der Version 9.1 weiterhin profitieren.
 

Knowledge Base

Die Knowledge Base zeigt Ihnen während des Lesens von Normen- und Richtliniendokumenten zusätzliches Fach- und Erfahrungswissen direkt am relevanten Dokumentenabschnitt. So erhalten Sie wichtige Informationen an Ort und Stelle, wie z.B. dass das Datum des Inkrafttretens der Maschinenverordnung zwischenzeitlich geändert wurde.

Abbildung 4: Berichtigung zur Maschinenverordnung in der Safexpert Knowledge Base

Für die neue Maschinenverordnung bietet dies folgende Vorteile:

  • Änderungen und Korrekturen zur Verordnung werden direkt am relevanten Abschnitt angezeigt
  • EU-Leitfäden und sonstige Erläuterungen werden eingepflegt, sobald diese verfügbar sind
  • Weitere hilfreiche Informationen befinden sich somit direkt dort wo Sie sie benötigen – ohne zu suchen!
  • Und das Beste: Anwender von Safexpert mit lizensiertem NormManager (ab dem Paket Compact) erhalten den Zugriff auf die allgemeine Knowledge Base kostenlos!

Hier finden Sie weitere Informationen zur Knowledge Base.
 

Dokumentenvergleich

Mit dem Dokumentenvergleich erhalten Sie eine Gegenüberstellung eines Vorgänger- zu seinem Nachfolgedokument und können direkt einsehen, welche Abschnitte geändert, gelöscht oder neu hinzugekommen sind. Die jeweiligen Abschnitte können im Volltext für eine Gegenüberstellung geöffnet werden.

Abbildung 5: Safexpert Dokumentenvergleich als interaktive Entsprechungstabelle zu Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
 

Für die neue Maschinenverordnung hilft Ihnen dies folgendermaßen:

  • Es liegt eine interaktive Entsprechungstabelle zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung vor, Sprungziele öffnen den Volltext direkt am gewünschten Abschnitt.
  • So ergibt sich eine Gegenüberstellung der Änderungen in den beiden Volltexten – denn oft sind die Details in den Änderungen entscheidend.
  • Nutzen Sie diesen hilfreichen Vergleich auch für alle Normen, die aufgrund der Maschinenverordnung zukünftig überarbeitet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Dokumentenvergleich.
 

So profitieren Sie beim Wechsel auf die neue Verordnung

Beim Wechsel auf die neue Verordnung liegen Ihre Projektdaten (Risikobeurteilungen, etc.) in maschinenlesbarer Form vor. Dadurch entstehen für Sie folgende Vorteile:  

  • Digitale Analysen informieren Sie z.B. über geänderte Normen, die nach der aktuellen Maschinenrichtlinie Konformitätsvermutung besitzen, für die aber bereits eine Nachfolgenorm existiert. Diese Aktualitätsüberwachung wird auch direkt in der Risikobeurteilung für Normen und Richtlinien durchgeführt, die für eine Risikominderungsmaßnahme herangezogen wurden. Über den Änderungs-Assistenten können Sie sich das Nachfolgedokument anzeigen lassen und sich darüber informieren, was sich geändert hat.
  • Konvertierungen: Mit der Version 9.1 von Safexpert ist es möglich, einen CE-Leitfaden nach Maschinenverordnung auszuwählen. Selbstverständlich können Sie bestehende Projekte auf Basis der aktuellen Maschinenrichtlinie in den neuen Leitfaden nach Maschinenverordnung konvertieren. Dadurch nutzen Sie bereits vorhandene Daten und ergänzen nur jene, die durch die neue Maschinenverordnung zusätzlich relevant sind.
     

Praxis-Beispiel:

Als Hersteller müssen Sie den Stichtag, an dem die Maschinenverordnung anzuwenden ist, für jedes Projekt im Auge behalten. Safexpert überwacht das geplante Datum des Inverkehrbringens und bietet automatisch ab dem 20.01.2027 den CE-Leitfaden nach Maschinenverordnung an. Insbesondere bei Terminverschiebungen werden Sie dahingehend entlastet, da Sie stets Gewissheit haben gut vorbereitet zu sein.


Verfasst am: 12.04.2024 

Autoren

Christian Aumann, Dipl.-Ing. (FH)
Produktmanager bei IBF Solutions und Fachreferent für CE-Kennzeichnung und Safexpert. 15 Jahre Erfahrung als ausgebildeter Sicherheitsingenieur in der mechanischen Konstruktion im Sondermaschinenbau und insbesondere in der Umsetzung der Maschinen- und ATEX-Richtlinie sowie der Erstellung von Risikobeurteilungen. Studium der Produktions- und Automatisierungstechnik an der OTH Regensburg.

E-Mail: christian.aumann@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com

Johannes Windeler-Frick, MSc ETH
Mitglied der Geschäftsleitung von IBF. Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. Vorträge, Podcasts und Publikationen zu unterschiedlichen CE-Themen, insbesondere CE-Organisation und effizientes CE-Management. Leitung der Weiterentwicklung des Softwaresystems Safexpert. Studium der Elektrotechnik an der ETH Zürich (MSc) im Schwerpunkt Energietechnik sowie Vertiefung im Bereich von Werkzeugmaschinen.

E-Mail: johannes.windeler-frick@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com
 

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